AGB

Zu den in unserem Angebot aufgeführten Leistungen werden folgende Punkte zwischen Auftraggeber und -nehmer verpflichtend vereinbart:

1. Verpflichtungen:

Der Auftraggeber verpflichtet sich kein direktes Vertragsverhältnis mit den Promotoren der Team Bernstein GmbH einzugehen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur vereinbarungsgemäßen pünktlichen Zahlung bei ordnungsgemäßer, auftragsgemäßer Leistung.

2. Angebot und Abschluss:

Die Annahme eines Auftrages, sowie durch den Kunden und Mitarbeiter von der Team Bernstein GmbH getroffene Vertragsinhalte werden rechtswirksam, sobald sie schriftlich oder mündlich vereinbart wurden.

3. Auftragsstornierung:

Wird der Auftrag als Ganzes oder – falls vereinbart – einzelne Positionen des Auftrages storniert, werden alle bis zur Stornierung angefallene Arbeiten auf Stundenbasis abgerechnet. Das bis zum Zeitpunkt der Stornierung verbrauchte Material (Druckwerke, Organisationsmittel u.ä.) werden dem Kunden ebenfalls in Rechnung gestellt.

4. Stornierung von Personal:

Wird bei der Team Bernstein GmbH gebuchtes Personal bis 48 Stunden vor Einsatzbeginn durch den Auftraggeber storniert, so werden 50% des Auftragwertes fällig. Erfolgt der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt, werden 80% der vereinbarten Auftragssumme fällig.

Auftragsstornierungsgebühren beziehen sich – falls nicht anders vereinbart – grundsätzlich nur auf den Gesamtauftrag und nicht auf die im Auftrag enthaltenen Einzelpositionen. Werden vereinbarte Leistungen als Ganzes oder in Teilen nicht in Anspruch genommen, besteht – wenn nicht anders vereinbart – kein Anspruch auf Gutschrift oder auf Erstattung. Hiervon ausgenommen sind Leistungen nach Aufwand.

5. Ausführung des Auftrages:

Das eingesetzte Personal wird von der Team Bernstein GmbH entsprechend der Anforderungen des Auftrags ausgewählt. Sollte es während des Einsatzes notwendig sein, andere als im Vertrag vereinbarte Leistungen zu erbringen, so ist dies vorab mit der Team Bernstein GmbH abzusprechen.

Die Team Bernstein GmbH kann aus bestimmten Gründen, welche dem Auftraggeber mitzuteilen sind, vor oder während der Ausführung eines Auftrags die Durchführung anderen Personen übertragen als ursprünglich vereinbart.

Preisänderungen sind während der Durchführung eines Auftrages nur möglich, wenn sich die Anforderungen ändern. Die Team Bernstein GmbH behält sich vor, den Auftrag aus wichtigen Gründen (drohender Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz des Auftraggebers) oder bei nicht vereinbarungsgemäßer Zahlung nicht auszuführen, wobei dies den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht entbindet.

6. Leistungsgarantie:

Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen zwei Wochen nach Leistungserbringung der Team Bernstein GmbH mitzuteilen, andernfalls erlöschen etwaige Ansprüche.

7. Haftung:

Die Team Bernstein GmbH haftet auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Insbesondere wenn das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Auftraggebers unterliegt, haftet die Team Bernstein GmbH nicht für evtl. entstehende Schäden. Evtl. Ansprüche verjähren innerhalb einer Frist von 3 Monaten gerechnet ab Ende der Leistungserbringung.

Ein dem Auftraggeber zustehender Schadensersatzanspruch besteht maximal in Höhe der vereinbarten Vergütung des Teils der Leistung, der nicht vertragsgemäß erbracht worden ist. Wird die Team Bernstein GmbH selbstverschuldet die Leistungserbringung unmöglich, so kann der Auftraggeber Schadensersatz verlangen. Dieser ist begrenzt auf die Vergütung für den Teil der Leistung, der selbstverschuldet nicht erbracht werden konnte.

Anderweitige und darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in Fällen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung insbesondere wegen höherer Gewalt, Krankheit, Streik oder Aussperrung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gehaftet wird.

8. Abrechnung:

Die Abrechnung des Auftrages, insbesondere der Vergütung der zum Einsatz gebrachten Personen, erfolgt ausschließlich durch Team Bernstein GmbH und ist – wenn nicht anders vereinbart – 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig.

9. Konkurrenzschutz:

Die von der Team Bernstein GmbH eingesetzten Personen dürfen für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber, weder aushilfsweise noch als feste Mitarbeiter angestellt, bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes, ist eine Konventionalstrafe von 3.000 Euro pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

10. Vermietung

Mit der Übernahme der Geräte erkennt der Mieter deren Vollständigkeit an. Gemietete Gegenstände dürfen weder geöffnet noch anderweitig technisch verändert werden. Die Geräte sind nicht versichert. Der Mieter haftet für jede Beschädigung oder Verlust des Mietgutes bis zum Ende der vereinbarten Mietzeit. Die Haftung verlängert sich bei nicht rechtzeitiger Rückgabe bis zur erfolgten Rückgabe. Der Mieter trägt bei reparaturfähigen Beschädigungen die Reparaturkosten und bei nicht zu reparierenden Schäden oder Verlust den Wiederbeschaffungswert. Dies gilt auch für Schäden die durch Dritte verursacht wurden. Für eine eventuell notwendige Ersatzbeschaffung während des Ausfalls der Geräte trägt der Mieter die vollen Kosten.

11. Sonstige Bedingungen:

Der Auftraggeber und die Team Bernstein GmbH sind berechtigt, alle während der Aktion aufgenommenen Dokumentationen, einschließlich Bild und Filmmaterial uneingeschränkt für eigene Werbezwecke und Präsentationszwecke zu nutzen. Diese können eingetragene Marken und Produkte des Auftraggebers beinhalten.

12. Salvatorische Klausel:

Sollte einer der Vereinbarungspunkte eines Auftrages im Sinne des Angebotes ungültig sein, so berührt dies nicht den Auftrag als solchen. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Falle zur Formulierung einer Vereinbarung, die dem Sinne dieser Vereinbarung am nächsten kommt.

Gerichtsstand ist Berlin.